Am Montag (19. Januar) hat das Amtsgericht Rosenheim einen 42-jährigen Türken und einen 45-jährigen Iraner wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Beide erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
Der Schleusungsfall konnte bereits am 2. August 2008 von der Rosenheimer Polizei an der A 93 aufgedeckt werden. Die Fahnder kontrollierten damals auf Höhe Oberaudorf die Insassen eines Fiat Ducato. Auf der Ladefläche des Wagens fanden sie 13 irakische Staatsangehörige vor, die ganz offensichtlich unter lebensgefährlichen und menschenunwürdigen Bedingungen transportiert wurden. Sogar ihre Notdurft mussten die Geschleusten im Fahrzeug verrichten. Im Zuge der Ermittlungen gelang es der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, den beiden Tätern weitere Schleusungsdelikte nachzuweisen.
Der Türke muss nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verbüßen. Dem Urteil wurden insgesamt vier Tathandlungen im Zeitraum von Juli bis August 2008 zu Grunde gelegt. Den Mann aus dem Iran verurteilte der Richter zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und vier Monaten und ordnete den Entzug der Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.
Quelle : http://www.bundespolizei.de/
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